G-BA beschließt Richtlinie zur Substitution ärztlicher Leistungen
geschrieben von Wierz
Nachricht vom 21, Okt. 2011
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Branche Gesundheitswirtschaft

Im Rahmen von Modellvorhaben können künftig ärztliche Leistungen auf Fachkräfte der Alten- und Krankenpflege übertragen werden. Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss in seiner Sitzung am 20. Oktober 2011 einstimmig beschlossen. Die Erprobungsphase ist auf acht Jahre angelegt.

Auf einer Pressekonferenz bezeichnete der unparteiische Vorsitzende des G-BA, Dr. Rainer Hess, die einstimmig beschlossene Richtlinie als Durchbruch, der weit über die Erwartungen hinausgegangen sei. Die Richtlinie lege nicht nur Prozeduren fest, die vom Arzt an das Pflegepersonal delegiert werden können, sondern sie umfasse auch eine konkrete Indikationsliste. Künftig könnten in Modellvorhaben ärztliche Leistungen im Rahmen eines ärztlichen Therapieplans an Pflegekräfte übertragen werden, die diese in fachlicher, wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht eigenverantwortlich erledigen. Es handele sich demnach nicht um eine bloße Delegation ärztlicher Leistungen, sondern um eine echte Substitution, konkretisierte Hess auf Nachfrage.

In den kommenden Jahren werde eine sechs- bis zwölfmonatige Fortbildung für Krankenpflegekräfte entwickelt, die voraussichtlich unter der Fachaufsicht der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) umgesetzt werde, sagte DKG-Vertreter Dr. Bernd Metzinger. Dafür müsse ein bundesweit einheitliches Curriculum entwickelt werden. Wolf-Dietrich Tenner, Vertreter der Patienten im G-BA, kritisierte allerdings, dass die Finanzierung dieser Zusatzausbildung von den Pflegekräften voraussichtlich selbst getragen werden müsse.
Die Substitution ärztlicher Leistungen werde nicht nur auf den ambulanten Bereich beschränkt bleiben, sondern ebenso in der Klinik erfolgen. Ausdrücklich nicht zum Kreis der ermächtigten Personen gehören Medizinische Fachangestellte. Auch Pflegekräfte, die neben ihrer Berufsausbildung den akademischen Grad eines Bachelor of Nursing erworben haben, seien nicht per se qualifiziert und bedürften der zusätzlichen Fortbildung, erklärte G-BA-Vorsitzender Hess.

In der neuen Richtlinie ist eine Indikationsliste verankert, die fünf Bereiche umfasst: Bluthochdruck, Wundmanagement, Demenz, Diabetes Typ I und Diabetes Typ II. Damit verbunden ist eine Liste, die 40 konkrete Behandlungsprozeduren umfasst. Geplant ist dass eine Pflegekraft sich mit ihrer Zusatzfortbildung für jeweils eine Indikation spezialisiert. Zwar wird sie die Behandlung nach ärztlichem Therapieplan selbständig durchführen, dies aber immer in enger Absprache mit dem Arzt tun. Da die Pflegekraft persönlich für die Ausführung der Therapie haftet, werde der Arzt in seinem Arbeitsalltag entlastet, stellte Hess klar.

Die jeweiligen Modellvorhaben werden extra-budgetär über Sonderzuweisungen finanziert. Für die Zeit nach Ablauf der achtjährigen Modellphase erwartet der G-BA-Vorsitzende die Übernahme in eine grundsätzliche gesetzliche Regelung. Der Ausschuss hatte drei Jahre lang um die Richtlinie zur Heilkundeübertragung an Kranken – und Altenpflegekräfte verhandelt. Hess bedauerte, dass der gesetzliche Auftrag „schlampig formuliert“ gewesen sei, so dass alle Beteiligten daraus hätten lesen können, was ihren Interessen entsprochen hätte. So seien die Verhandlungen unnötig in die Länge gezogen worden. „Wann, ob und in welchem Umfang die Modellvorhaben nun praktisch umgesetzt werden, liegt nun in der Verantwortung der gesetzlichen Krankenkassen und Leistungserbringer“, ließ der G-BA verlauten