| Beitragsordnung |
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Für die Höhe der jährlichen Mitgliedsbeiträge ist die jeweils gültige, von der Mitgliederversammlung beschlossene Beitragsordnung maßgebend. Die aktuelle HRCB_Beitragsordnung (download) wurde im Rahmen der Gründungsversamlung am 1. Juli 2009 in Leverkusen einstimmig beschlossen. Für die verschiedenen Branchensegmete sind jeweils eigene Beitragsgruppen vorgesehen. Die Jahresmitgliedsbeiträge betragen:
2) Kliniken (nach Umsatz)
3) Unternehmen (nach Umsatz)
4) Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Verbände und Initiativen im Cluster Medizin und Gesundheit n. Vereinb. 5) Gesetzliche und private Krankenversicherungen n. Vereinb. 6) Kommunen, deren Zusammenschlüsse und regionale wirtschaftsfördernde Einrichtungen
7) Banken, Kreditinstitute und Beratungsunternehmen n. Vereinb. 8) Außerordentliche Mitglieder mind. 100 €
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