| Beitragsordnung |
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Für die Höhe der jährlichen Mitgliedsbeiträge ist die jeweils gültige, von der Mitgliederversammlung beschlossene Beitragsordnung maßgebend. Die aktuelle HRCB-Beitragsordnung wurde im Rahmen der Mitgliederversammlung am 14. Juni 2010 in Köln einstimmig beschlossen. Für die verschiedenen Branchensegmete sind jeweils eigene Beitragsgruppen vorgesehen. Die Jahresmitgliedsbeiträge betragen:
2) Kliniken (nach Umsatz)
3) Unternehmen (nach Umsatz)
4) Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Verbände und Initiativen im Cluster Medizin und Gesundheit n. Vereinb. 5) Gesetzliche und private Krankenversicherungen n. Vereinb. 6) Kommunen, deren Zusammenschlüsse und regionale wirtschaftsfördernde Einrichtungen
7) Banken, Kreditinstitute und Beratungsunternehmen n. Vereinb. und Vorstandsbeschluss 8) Außerordentliche Mitglieder mind. 100 €
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