Beitragsordnung PDF Drucken E-Mail

Für die Höhe der jährlichen Mitgliedsbeiträge ist die jeweils gültige, von der Mitgliederversammlung beschlossene Beitragsordnung maßgebend. Die aktuelle HRCB_Beitragsordnung (download) wurde im Rahmen der Gründungsversamlung am 1. Juli 2009 in Leverkusen einstimmig beschlossen.  Für die verschiedenen Branchensegmete sind jeweils eigene Beitragsgruppen vorgesehen. Die Jahresmitgliedsbeiträge betragen:


1) Hochschulen und Forschungseinrichtungen der Region, wissenschaftliche Einrichtungen und universitäre Lehrstühle

  • Hochschulen und Großforschungseinrichtungen 1.500 €
  • wissenschaftliche Einrichtungen (Institute), universitäre Lehrstühle und andere öffentliche oder gemeinnützige Bildungsträger und Einrichtungen 200 €

2) Kliniken (nach Umsatz)

  • bis 50 Millionen 1.000 €
  • über 50 Millionen 2.000 €

3) Unternehmen (nach Umsatz)

  • bis 1 Million 200 €
  • bis 1,5 Millionen 500 €
  • bis 5 Millionen 1.000 €
  • bis 15 Millionen 1.500 €
  • bis 25 Millionen 2.500 €
  • bis 50 Millionen 5.000 €
  • über 50 Millionen n. Vereinb.

4) Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Verbände und Initiativen im Cluster Medizin und Gesundheit n. Vereinb.

5) Gesetzliche und private Krankenversicherungen n. Vereinb.

6) Kommunen, deren Zusammenschlüsse und regionale wirtschaftsfördernde Einrichtungen

  • Städte über 500.000 Einwohner 10.000 €
  • Städte über 200.000 Einwohner 5.000 €
  • Landkreise und Städte unter 200.000 Einwohner 2.000 €
  • Bezirksregierung und Landschaftsverband n. Vereinb.

7) Banken, Kreditinstitute und Beratungsunternehmen n. Vereinb.

8) Außerordentliche Mitglieder mind. 100 €


Der Beitrag wird jeweils zum 1. Januar eines Jahres fällig. Für das Gründungsjahr 2009 wird (zeitanteilig) ein halber Jahresbeitrag erhoben.