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Frische Ideen für ein erfolgreiches Betriebliches Gesundheitsmanagement

Zusammenfassung der Veranstaltung des Gesundheitsregion KölnBonn e.V. am 18. März 2022

Gesunde und zufriedene Mitarbeiter:innen sind ein Mehrwert für jedes Unternehmen, denn diese Faktoren wirken sich auf die Zahl der Krankheitstage, die Motivation und auf die Unternehmensbindung aus. Hier setzt das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) an. Doch wie gelingen die Planung und die erfolgreiche Durchführung gesundheitsfördernder und präventiver Maßnahmen? Welche Dos and Don’ts gilt es zu beachten? Diese Fragen standen im Zentrum der Online-Veranstaltung „Die Dos and Don’ts im Betrieblichen Gesundheitsmanagement“ am 18. März 2022 mit insgesamt 29 Teilnehmer:innen. Ursprünglich geplant als Präsenzveranstaltung bei unserem Vereinsmitglied Barmenia Versicherungen (Vertriebszentrum Köln), musste die Veranstaltung aufgrund der COVID-Pandemie doch online stattfinden.

Daher kamen BGM-Berater:innen, -Expert:innen und Teilnehmer:innen aus dem Netzwerk des Gesundheitsregion KölnBonn e.V. virtuell zusammen, um sich fachlich auszutauschen und gemeinsam Lösungsstrategien zu erarbeiten. In drei parallel stattfindenden Workshops wurden die Phasen des Gesundheitsförderungsprozesses bearbeitet:

  • Workshop „Vorbereitung & Struktur“, geleitet von Jan Römer (BERGISCHE Krankenkasse)
  • Workshop „Analyse & Ableitung“, geleitet von Axel Wertz (TSV Bayer Dormagen Gesundheits-GmbH)
  • Workshop „Umsetzung der Maßnahmen und Evaluation“, geleitet von Susanne Zurek (Barmenia Versicherungen) und Ursula Lichtinghagen, Rechtsanwältin und Steuerberaterin (Tesch & Partner mbB – Steuerberater und Rechtsanwälte)

Im Fokus stand dabei der fachliche Austausch in vertrauensvoller Atmosphäre, zu welcher Simon Kellerhoff (IST-Studieninstitut GmbH) mit seiner wertschätzenden Moderation beizutragen wusste.

Oliver Birkelbach (Bereichsdirektor Köln Barmenia Versicherungen) und Prof. Dr. Bernhard Koch (Vorstandsvorsitzender des Gesundheitsregion KölnBonn e.V. begrüßten die Teilnehmenden. Anschließend ging es in die Workshops.

Im Workshop „Vorbereitung & Struktur“, geleitet von Jan Römer, bekamen die Teilnehmer:innen einen Überblick über die Vorbereitung und Struktur der BGM-Maßnahmen. Dabei wurden die Aspekte Ziele, Leitbild, Strukturen und Rechte vorgestellt und diskutiert. Bei der Bestimmung der Ziele für das BGM, wie beispielsweise die Verbesserung der Mitarbeiter-Zufriedenheit oder Steigerung der Attraktivität des Unternehmens, sei es wichtig, die Ziele so konkret wie möglich zu formulieren, d.h. messbar und realistisch. Die Formulierung eines Leitbildes gehört ebenfalls zu den vorbereitenden BGM-Maßnahmen. Eine gesundheitsbewusste Organisation sollte ihre Visionen, Werte und ethische Grundsätze in einem gemeinsam formulierten Leitbild zum Ausdruck bringen.  Des Weiteren benötigt das BGM feste Strukturen, d.h. im weiteren Schritt müssen die Verantwortlichkeiten und Ansprechpartner geklärt werden. Fragen wie “Wer steuert die zukünftigen BGM-Maßnahmen?”, “Wer ist für die Umsetzung verantwortlich?” oder “Wie und durch wen werden die Maßnahmen und die Zielerreichung evaluiert?” müssen beantwortet sein. Die Gründung z.B. eines (internen) Gesundheitsausschusses oder -zirkel kann hier hilfreich sein. Für das BGM existiert eine Vielzahl gesetzlicher Vorgaben, die Unternehmen bei der Umsetzung den entsprechenden Rahmen geben (siehe auch Workshop 3).

Axel Wertz zeigte im Workshop „Analyse & Ableitung“, wie man die Belastungen der Mitarbeitenden messen kann, um möglichst zielgerichtet die richtigen und nachhaltigen Maßnahmen ergreifen zu können. Konkret ging es dabei um die Generierung und Interpretation von Kennzahlen, welche Aufschluss über die Art der Belastung bzw. der Krankheitsrisiken geben. Zunächst stellte Herr Wertz den Prozess dar, wie vielfältige Informationsquellen zur Erhebung von Kennzahlen eingebunden werden. Hierzu stellte er auch eine Checkliste zur Verfügung, welche er in einem Beitrag auf dem Blog der IST-Hochschule für Management veröffentlicht hat. Er arbeitete heraus, dass Krankenstand und Arbeitsunfähigkeit als Kennzahlen für das Gesundheitsmanagement nur bedingt sinnvoll seien. Wichtiger sei es, die Arbeitsbewältigungsfähigkeit, auch Work Ability Index, zu erfassen und auf deren Verbesserung hinzuarbeiten. Auch gebe es bereits für viele Tätigkeitsgruppen eine sehr genaue Erfassung der Gesundheitsrisiken, sodass Maßnahmen stets Zielgruppenspezifisch durchgeführt werden sollten. Herr Wertz zeigte eindrucksvoll am Beispiel einer biomechanischen Belastungsanalyse mittels Sensortechnik wie Arbeitsplätze arbeitsmedizinische betrachtet werden können. Zugleich sei es wichtig stets im Auge zu behalten, welche Möglichkeiten zur Veränderung bestünden, um so zwischen Erwartungen und Wünsche der Mitarbeitenden und Möglichkeiten zur Umsetzung durch den Arbeitgeber zu moderieren. Anhand eines Beispiels wurde vermittelt, dass sowohl subjektive als auch objektive Betrachtung der Gesundheit von Mitarbeitenden in das Kennzahlsystem einfließen sollten. Zum Abschluss gab es die Möglichkeit Fragen zu stellen und die Teilnehmenden erarbeiteten gemeinsam am Beispiel „Bildschirmarbeit“ welche körperlichen Anforderungen, Belastungen und Auswirkungen vorliegen können und welche Interventionsmöglichkeiten und Methoden für diesen Fall angewandt werden könnten. Ein wichtiger Inhalt war sowohl im Vortrag als auch in der Gruppenarbeit das TOP-Prinzip: Technik vor Organisation vor Person. So sei gerade ein auf Verhältnisprävention ausgerichtetes BGM besonders wirkungsvoll.

Im dritten Workshop, „Umsetzung der Maßnahmen und Evaluation“, ging es um die konkreten Möglichkeiten und rechtlichen Voraussetzungen, die Arbeitgeber:innen nutzen können, um BGM-Maßnahmen im Betrieb zu integrieren und zu finanzieren. Zwei Optionen wurden vorgestellt: Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) und die Steuerfreiheit über den § 3 Nummer 34 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Workshop-Moderatorin Susanne Zurek stellte zunächst die Option der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) vor: Nach einer individuellen Beratung des Arbeitgebers und der Erstellung eines persönlichen Konzepts wird hier ein Rahmenvertrag über Leistungen und Beiträge geschlossen. Der Mitarbeiter:innen können die Leistungen in Anspruch nehmen und direkt mit der bKV abrechnen. Der Vorteil für Arbeitgeber:innen ist, dass dieses Vorgehen keinen Mehraufwand bedeutet. Gleichzeitig wird die Attraktivität des Unternehmens und die Mitarbeiterbindung gesteigert – gerade in Zeiten des Fachkräftemangel kann die bKV  also ein Faktor sein, um sich von der Konkurrenz abzuheben.

Welche steuerrechtlichen Optionen es für die Implementierung von BGM-Maßnahmen im Unternehmen gibt, stellte Steuerberaterin und Rechtsanwältin Ursula Lichtinghagen vor. Seit 2008 gibt es für Unternehmen über den § 3 Nummer 34 des Einkommensteuergesetzes (EStG) die Möglichkeit, über die Steuerfreiheit die Gesundheit der Mitarbeitenden zu unterstützen: Bis zu 600,- Euro pro Mitarbeiter:in pro Jahr können Arbeitgeber steuerfrei für zusätzlich zum Arbeitslohn erbrachte Leistungen zur Gesundheitsförderung und Verminderung von Krankheitsrisiken geltend machen. Zu diesen Leistungen gehören in erster Linie zertifizierte Präventionskurse. Ursula Lichtinghagen stellte aber auch dar, in welchen Fällen nicht-zertifizierte Präventionskurse abgerechnet werden dürfen. Verlässliche Informationen diesbezüglich erhalten Unternehmen bei ihrem Betriebstättenfinanzamt. Anhand von anschaulichen Beispielen wurde den Teilnehmer:innen veranschaulicht, welche Leistungen unter den § 3 Nummer 34 des Einkommensteuergesetzes (EStG) fallen und welche nicht.  Ursula Lichtinghagen machte deutlich, dass die Gesundheitsförderung über die Steuerbefreiung de facto eine Nettolohnoptimierung sei: Statt in eine Lohnerhöhung investieren Arbeitgeber:innen in steuerfreie Sachdienstleistungen zur Gesundheitsförderung. Abschließend hielt Ursula Lichtinghagen fest, dass diese Option der steuerlichen Gestaltung des BGM in ihrem Erfahrungskreis insgesamt noch wenig genutzt werde und wenn, dann in erster Linie über zertifizierte Präventionskurse – da gäbe es noch Aufklärungsbedarf bei den Unternehmen. Jedoch beobachtet sie diesbezüglich durch die Pandemie einen Trend zu mehr Nutzung der steuerrechtlichen Möglichkeiten. Außerdem würden gerade junge Arbeitnehmer:innen gezielt nach gesundheitlichen Maßnahmen im Unternehmen fragen – somit sei die Bereitstellung von BGM-Maßnahmen im Unternehmen aus Sicht der Arbeitgeber:innen ein personalpolitisches Instrument, das immer mehr Bedeutung gewinne.

In einer abschließenden Runde mit allen Teilnehmenden wurden die Kernthemen der Workshops von den Moderator:innen zusammengefasst und einige Diskussionsbeiträge aufgegriffen. Aufgrund der positiven Resonanz wird ein Follow-up – dann hoffentlich als Präsenzveranstaltung – angedacht.

Ein herzliches Dankeschön für die vorbereitende Unterstützung der Veranstaltung geht an:

Deutsche Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement GmbH & BSA-Akademie, Barmenia Versicherungen, BERGISCHE Krankenkasse, IST-Studieninstitut GmbH, Tesch & Partner mbB – Steuerberater und Rechtsanwälte und TSV Bayer Dormagen Gesundheits-GmbH