Kosten für Qualitätsmanagement, Hygiene, Arbeits- und Datenschutz in der Arztpraxis endlich transparent machen und vergüten
Pressemitteilung:
Kreis Viersen – Mit immer
neuen Auflagen hat der Gesetzgeber die Ausgaben für das
Qualitätsmanagement (QM), die Hygiene und den Arbeits- und Datenschutz
in den vergangenen Jahren in die Höhe getrieben. Die Rechnung hierfür
begleichen die niedergelassen tätigen Ärzte bislang aus dem eigenen
Honorar. Doch das geht auf Dauer zulasten der Patientenversorgung.
Aufwendungen für QM und Co. müssen künftig transparent bewertet werden
und mit entsprechenden Vergütungspositionen Eingang finden in die
Honorierung gemäß Einheitlichem Bewertungsmaßstab (EBM) und in der
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Die
stetige Verschärfung der gesetzlichen Regelungen im
Qualitätsmanagement, bei der Hygiene und im Arbeits- und Datenschutz
erfordern von den niedergelassenen Ärzten immer mehr
Organisationsaufwand, höhere Investitionen und sie führen zu hohen
laufenden Kosten. „Die gesetzlichen Aufgaben sind ohne eine
entsprechende Erstattung des Aufwands organisatorisch und wirtschaftlich
nicht erfüllbar, ohne die Versorgung der Patienten zu belasten“ sagt
der der Willicher Radiologe Dr. Dr. Lars Benjamin Fritz. Gemeinsam mit
dem Kempener Hausarzt Dr. Arndt Berson hat er 2010 unter der Dachmarke „Rheinlandärzte“
eine Kooperation von Ärzten unterschiedlicher Fachgebiete im Rheinland
ins Leben gerufen. In einem Brief haben sich Berson und Fritz an die
Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Bundesärztekammer gewandt und
ihre Forderungen geäußert.
Eine transparente Bewertung und Vergütung im ambulanten Bereich: Fehlanzeige.
Seit
November 2016 gelten einheitliche Anforderungen an das
Qualitätsmanagement (QM) in der ambulanten Behandlung wie in
Krankenhäusern. Grundlage hierfür ist die Qualitätsmanagement-Richtlinie
(QM-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses. Gemäß dieser Richtlinie
haben niedergelassene Ärzte in ihren Praxen die gleichen hohen
Anforderungen zu erfüllen wie Krankenhäuser. Als Folge sind
Niedergelassene in der ambulanten Versorgung verpflichtet, ein
Qualitätsmanagement einzurichten. Eine Übernahme dieser Kosten durch die
Krankenkassen ist indes nicht geregelt. Es fehlt eine transparente
Bewertung und Vergütung in EBM und GOÄ.
Für Pflegeheime, Krankenhäuser und andere Leistungserbringer stellt
sich die Situation anders dar. Im Gegensatz zu den niedergelassenen
Ärzten steht zum Beispiel bei Pflegeheimen die Verhandlung von Stellen
im Qualitätsmanagement sowie die Übernahme der damit entstehenden Kosten
auf der Tagesordnung jeder Pflegesatzverhandlung mit den Krankenkassen.
Fritz: „Diese Ungleichbehandlung ist nicht zu begründen und muss sehr
bald ein Ende finden.“
Professionelles QM ist sinnvoll und wichtig
Fritz und Berson halten ein professionelles Qualitätsmanagement für sinnvoll und wichtig. Für ihre Praxen haben Fritz und Berson den Kölner Dienstleister InnovaPrax mit den Aufgaben im internen Qualitätsmanagement beauftragt. Berson: „Im Rahmen eines klassischen Outsourcings übernimmt dieser alle notwendigen Aufgaben in Qualitätsmanagement, Hygieneberatung, Arbeits- und Datenschutz. Ein Effekt ist, dass die tatsächlich entstehenden Aufwendungen, die der Gesetzgeber uns auferlegt hat, transparent werden.“ Insbesondere in kleinen Arztpraxen, aber durchaus auch in größeren, finde man nur selten ein ordentlich funktionierendes und patientenorientiertes QM, sagt Christian Jager, Gründer und Geschäftsführer von InnovaPrax. „Es finden sich oft aus Mangel an Ressourcen unzureichende interne Lösungen, die rein aus der Not heraus geboren wurden. Gerade für die kleinen Praxen, die heute noch einen Großteil aller ambulanten Einrichtungen ausmachen, ist es nicht einfach Klarheit über die Ausgaben zu erlangen, die ihnen mit QM und den Vorschriften in den Bereichen Hygiene und Arbeits- und Datenschutz entstehen.“ Auch das zi-Praxispanel könne die tatsächlichen Ausgaben nicht adäquat abbilden. Fritz fordert daher: „Eine Orientierung an den Erstattungen im stationären Sektor wäre zumindest ein Anfang.“
Aufnahme einer transparenten Bewertung und Vergütung dieser Leistungen in EBM und neue GOÄ
Der EBM wird regelmäßig angepasst. Die neue GOÄ soll 2020 in Kraft treten. Im EBM und in den bisherigen Entwürfen zur neuen GOÄ fehlen bis heute allerdings wichtige und notwendige Regelungen zu den Leistungen QM, Hygiene, Arbeits- und Datenschutz. Damit fehlt auch eine Verhandlungsgrundlage zur Übernahme dieser Kosten durch Krankenkassen und private Versicherungen. Stattdessen werden die Aufwendungen zum Beispiel im EBM undurchsichtig und unvollständig als Teil der Gesamtvergütung „eingepreist“. Die bisherige GOÄ stammt aus dem Jahr 1982, enthält zu diesen Leistungen so gut wie keine Regelungen und ist insgesamt revisionsbedürftig.
Rheinlandärzte: Unter dem organisatorischen Dach der Rheinlandärzte arbeiten Ärztinnen
und Ärzte unterschiedlicher Disziplinen freiberuflich und selbstbestimmt
zusammen. Inhalte der Kooperation sind die gemeinsame Anschaffung von
Ausstattung, die vernetzte Behandlung von Patienten oder der Austausch
in allgemeinen Fragen der Berufsausübung und der Nachwuchsgewinnung.
Informationen zu den Rheinlandärzten finden Sie unter www.rheinlandaerzte.de.
Weitere Informationen zur InnovaPrax GmbH finden Sie hier.